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Hygiene und andere Vorschriften an der Betriebsstätte:
- Befestigter Boden (bei Feld und Wiesenboden umsetzbar durch z.B. Holzbretter,
Teppich...)
- Überdachung der Betriebsstätte (Schutz des Lebensmittels
vor Verunreinigung)
- Namensanschrift an Betriebstätte anbringen (auch Vereine)
- Warenschutz (das angebotene Lebensmittel ist vor nachteiliger Beeinflussung
zu schützen. Das heißt: entweder bis zur Abgabe an den Kunden
so lagern das niemand das LM berühren oder anhusten kann, oder
mit einer Abdeckung vor solchen Gefahren schützen).
- Reinigen von Bedarfsgegenstände (Geschirr, Pfanne ...)
- Verkaufswaage muss geeicht sein.
- Kennzeichnung der Angebotenen Ware muss korrekt sein (wenn Schweinefleisch
verwendet wird darf die Bezeichnung "Steak" nicht verwendet
werden!)
- Falls Zusatzstoffe in einigen Produkten enthalten sind, sind diese
in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung zu kennzeichnen. (z.B. Konservierungsmittel,
Farbstoff, Phosphat, Geschmacksverstärker)
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